Der TOP-Tarif der Janitos
JA Dental Max - mit maximalen Leistungen
Janitos JA Dental Max | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 85-90% |
Inlays | 85-90% |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% |
Zahnprophylaxe/ professionelle Zahnreinigung | Ja bis zu 150€ pro Jahr |
Kieferorthopädie | Bis Vollendung 18. Lebensjahr. 80% maximal 5000€ wenn keine Leistung der GKV (KIG 2) 100% maximal 1000€ wenn die GKV leistet (KIG 3-5) |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung der GKV | Ja, 50% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | 8 Monate für Zahnersatz/ 6 Monate Zahnbehandlung/ Zahnreinigung sofort |
anfängliche Erstattungshöchstgrenzen | im 1. Jahr 1.000€ 1.-2. Jahr 2.000€ 1.-3. Jahr 3.000€ 1.-4. Jahr 4.000€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | 1 fehlender Zahn ist ohne Einschränkungen mitversichert. Bei 2-3 fehlenden Zähnen gilt eine geringere Staffel in den ersten 48 Monaten. Bis 250€/Jahr für Schmerzbehandlungen (Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose) |
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Bedingungen | Download |
Janitos JA Dental Max
Die Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt, altersbedingt, jährlich einer geringen Anpassung der Versicherungsbeiträge.
Die Behandlung durch einen Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung) ist möglich, in diesem Fall setzt die Janitos 50% des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung an.
Ein, bei Antragsstellung, bereits fehlender Zahn ist im vollen Umfang mitversichert. Allerdings darf noch keine Behandlung angeraten, geplant oder beabsichtigt sein.
Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen können Sie den Dental Max ebenfalls abschließen, jedoch mit reduzierter Leistungsstaffel in den ersten vier Jahren.
Versicherungsumfang
Die Leistungsstaffel in den ersten 4 Jahren:
In den ersten 12 Monaten maximal 1.000€
In den ersten 24 Monaten maximal 2.000€
In den ersten 36 Monaten maximal 3.000€
In den ersten 48 Monaten maximal 4.000€
Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie generell bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Beschränkung der Leistung.
Kündigung frühestens nach zwei Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr).
Maßnahmen zur Schmerzausschaltung:
Analgosedierung (Dämmerschlaf), Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose bis 250 Euro Rechnungsbetrag pro Jahr zum prozentualen Erstattungssatz der Hauptleistung.
Knirscher- und Aufbissschienen werden übernommen.
Ab einer Behandlungssumme von 1.000€ ist ein Heil- und Kostenplan vor Beginn der behandlung einzureichen.